Kapitel 123

Den eigenen Mandanten als ersten Zeugen in den Zeugenstand zu rufen, war kein kluger Zug, aber um diesen Platz in der Eröffnung musste man trotzdem kämpfen – sonst würde alles nur noch schlimmer werden.

In gewöhnlichen Fällen lassen Anwälte ihre Mandanten nicht aussagen, weil sie nicht vorhersehen ...

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